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Ra 2016/11/0019•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0019
Ra 2016/11/0019Verwaltungsgerichtshof21.04.2016
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde
Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 2.692,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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