Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/11/0018

Ro 2016/11/0018Verwaltungsgerichtshof11.10.2016

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/11/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.2016

Spruch

Die Revisionen werden zurückgewiesen.

Das Land Niederösterreich hat den Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die Zweitrevisionswerberin hat den Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die Mehrbegehren der Mitbeteiligten werden abgewiesen.

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