Ra 2016/11/0018•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0018
Ra 2016/11/0018Verwaltungsgerichtshof21.04.2016
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt
I. den Beschluss gefasst:
Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist wird stattgegeben.
II. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird dahin abgeändert, dass dem Antrag der Revisionswerberin, in ihren Behindertenpass den Zusatz "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" einzutragen, stattgegeben wird.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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