projekte
Fr 2016/11/0007•Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/11/0007
Fr 2016/11/0007Verwaltungsgerichtshof26.09.2016
Dem Verwaltungsgericht Wien wird aufgetragen, die Entscheidung in der oben angeführten Angelegenheit (Vorstellung gegen das Erkenntnis der Rechtspflegerin des Verwaltungsgerichts Wien vom 3. Juli 2015) binnen sechs Wochen nachzuholen.
Das Land Wien hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.