Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/11/0007

Ro 2016/11/0007Verwaltungsgerichtshof21.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/11/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RO2016110007.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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