Ro 2016/11/0007•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/11/0007
Ro 2016/11/0007Verwaltungsgerichtshof21.04.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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