Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/11/0006

Ro 2016/11/0006Verwaltungsgerichtshof17.03.2016

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/11/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.2016

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerber haben der mitbeteiligten Partei je zur Hälfte Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der Mitbeteiligten wird abgewiesen.

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