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Ro 2016/11/0006•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/11/0006
Ro 2016/11/0006Verwaltungsgerichtshof17.03.2016
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerber haben der mitbeteiligten Partei je zur Hälfte Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der Mitbeteiligten wird abgewiesen.
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