Ra 2016/10/0146•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/10/0146
Ra 2016/10/0146Verwaltungsgerichtshof29.03.2017
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.