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Ra 2016/10/0135•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/10/0135
Ra 2016/10/0135Verwaltungsgerichtshof21.12.2016
Zurückweisung wegen entschiedener Sache Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
Die Revisionen werden zurückgewiesen.
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