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Ra 2016/10/0092•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/10/0092
Ra 2016/10/0092Verwaltungsgerichtshof11.08.2017
Besondere Rechtsgebiete Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
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