Ra 2016/10/0071•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/10/0071
Ra 2016/10/0071Verwaltungsgerichtshof09.08.2016
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters
Die am 11. Juli 2016 beim Verwaltungsgerichtshof eingebrachte Revision wird zurückgewiesen.
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