Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/10/0022

Ro 2016/10/0022Verwaltungsgerichtshof11.08.2017

Regest

Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/10/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.08.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016100022.J00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.