Ra 2016/10/0020•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/10/0020
Ra 2016/10/0020Verwaltungsgerichtshof09.11.2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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