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Ro 2016/10/0011•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/10/0011
Ro 2016/10/0011Verwaltungsgerichtshof25.05.2016
Verbesserungsauftrag Bejahung Verbesserungsauftrag Ausschluß Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Formgebrechen behebbare Beilagen Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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