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Ro 2016/10/0009•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/10/0009
Ro 2016/10/0009Verwaltungsgerichtshof22.02.2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Das Land Salzburg hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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