Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/09/0119

Ra 2016/09/0119Verwaltungsgerichtshof23.02.2017

Regest

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/09/0119

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.2017

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerberin hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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