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Ra 2016/09/0119•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/09/0119
Ra 2016/09/0119Verwaltungsgerichtshof23.02.2017
Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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