Ra 2016/09/0103•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/09/0103
Ra 2016/09/0103Verwaltungsgerichtshof23.02.2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Das Arbeitsmarktservice hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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