Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/09/0093

Ra 2016/09/0093Verwaltungsgerichtshof14.10.2016

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6 Umfang der Abänderungsbefugnis Auswechslung des Rechtsgrundes Spruch der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten Instanz Verantwortlichkeit (VStG §9) zur Vertretung berufenes Organ Berufungsverfahren Befugnisse der Berufungsbehörde hinsichtlich Tatbestand und Subsumtion

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/09/0093

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.2016

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

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