Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/09/0056

Ra 2016/09/0056Verwaltungsgerichtshof06.09.2016

Regest

Geldstrafe und Arreststrafe Erschwerende und mildernde Umstände Besondere Rechtsgebiete Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrecht AVG VStG VVG VwGG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/09/0056

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.09.2016

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seines Ausspruchs über die Strafe und die Verfahrenskosten wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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