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Ra 2016/09/0052•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/09/0052
Ra 2016/09/0052Verwaltungsgerichtshof14.10.2016
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit in Folge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Arbeitsmarktservice hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Die Revisionsbeantwortung der Sahiti OG wird zurückgewiesen.
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