Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/09/0052

Ra 2016/09/0052Verwaltungsgerichtshof14.10.2016

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/09/0052

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit in Folge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Arbeitsmarktservice hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die Revisionsbeantwortung der Sahiti OG wird zurückgewiesen.

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