Ra 2016/09/0038•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/09/0038
Ra 2016/09/0038Verwaltungsgerichtshof13.12.2016
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Ermessen VwRallg8 Erschwerende und mildernde Umstände Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenbegehren der Niederösterreichischen Landesregierung wird abgewiesen.
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