Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/09/0038

Ra 2016/09/0038Verwaltungsgerichtshof13.12.2016

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Ermessen VwRallg8 Erschwerende und mildernde Umstände Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/09/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016090038.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenbegehren der Niederösterreichischen Landesregierung wird abgewiesen.

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