Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/09/0020

Ra 2016/09/0020Verwaltungsgerichtshof24.05.2016

Regest

Besondere Rechtsgebiete Berufungsbescheid Spruch der Berufungsbehörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/09/0020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.05.2016

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Revisionsbeantwortung des Bundesdenkmalamtes wird zurückgewiesen.

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