Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/09/0011

Ra 2016/09/0011Verwaltungsgerichtshof30.03.2016

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/09/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.2016

Spruch

gefasst:

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbenden Parteien haben dem Land Kärnten Aufwendungen in Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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