Ro 2016/09/0009•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/09/0009
Ro 2016/09/0009Verwaltungsgerichtshof28.03.2017
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Amtssachverständiger der Behörde beigegeben Befangenheit von Sachverständigen Besondere Rechtsgebiete Sachverständiger Bestellung Auswahl Enthebung (Befangenheit siehe AVG §7 bzw AVG §53) Allgemein Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweismittel Sachverständigenbeweis Amtssachverständiger Person Bejahung Sachverständiger Aufgaben
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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