Ro 2016/09/0008•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/09/0008
Ro 2016/09/0008Verwaltungsgerichtshof23.02.2017
Besondere Rechtsgebiete Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Kostenantrag der revisionswerbenden Partei wird abgewiesen.
Die Revisionsbeantwortung des Bundesdenkmalamtes wird zurückgewiesen.
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