Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/09/0008

Ro 2016/09/0008Verwaltungsgerichtshof23.02.2017

Regest

Besondere Rechtsgebiete Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/09/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.2017

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Kostenantrag der revisionswerbenden Partei wird abgewiesen.

Die Revisionsbeantwortung des Bundesdenkmalamtes wird zurückgewiesen.

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