Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/09/0006

Fr 2016/09/0006Verwaltungsgerichtshof25.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/09/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.2017

Spruch

Dem Verwaltungsgericht Wien wird aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von acht Wochen, gerechnet vom Tag der Zustellung dieses Erkenntnisses, nachzuholen.

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