Ra 2016/08/0171•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/08/0171
Ra 2016/08/0171Verwaltungsgerichtshof07.08.2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen zu ersetzen.
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