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Ra 2016/08/0170•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/08/0170
Ra 2016/08/0170Verwaltungsgerichtshof19.08.2020
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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