Ra 2016/08/0144•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/08/0144
Ra 2016/08/0144Verwaltungsgerichtshof23.12.2016
Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Zweitrevisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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