Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/08/0142

Ra 2016/08/0142Verwaltungsgerichtshof24.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/08/0142

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016080142.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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