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Ra 2016/08/0122•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/08/0122
Ra 2016/08/0122Verwaltungsgerichtshof14.04.2020
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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