Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/08/0122

Ra 2016/08/0122Verwaltungsgerichtshof14.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/08/0122

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2016080122.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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