Ra 2016/08/0111•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/08/0111
Ra 2016/08/0111Verwaltungsgerichtshof15.03.2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Antrag der belangten Behörde vor dem Verwaltungsgericht auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.
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