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Ra 2016/08/0089•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/08/0089
Ra 2016/08/0089Verwaltungsgerichtshof11.11.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber den Aufwand von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen zu ersetzen.
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