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Ra 2016/08/0079•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/08/0079
Ra 2016/08/0079Verwaltungsgerichtshof01.08.2016
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Kostenersatzbegehren wird abgewiesen.
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