Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/08/0064

Ra 2016/08/0064Verwaltungsgerichtshof28.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/08/0064

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.2016

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Salzburger Gebietskrankenkasse hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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