Ra 2016/08/0057•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/08/0057
Ra 2016/08/0057Verwaltungsgerichtshof01.06.2016
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Wiener Gebietskrankenkasse den Aufwand iHv EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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