Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/08/0051

Ra 2016/08/0051Verwaltungsgerichtshof27.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/08/0051

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2016080051.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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