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Ra 2016/08/0047•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/08/0047
Ra 2016/08/0047Verwaltungsgerichtshof02.06.2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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