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Ro 2016/08/0026•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/08/0026
Ro 2016/08/0026Verwaltungsgerichtshof09.10.2020
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Österreichische Gesundheitskasse hat der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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