Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/08/0026

Ro 2016/08/0026Verwaltungsgerichtshof09.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/08/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RO2016080026.J00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Österreichische Gesundheitskasse hat der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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