Ro 2016/08/0024•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/08/0024
Ro 2016/08/0024Verwaltungsgerichtshof26.01.2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Aufwandersatzantrag der "X, Y, Z Partner Rechtsanwälte (GesbR)" wird zurückgewiesen.
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