Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/08/0017

Ro 2016/08/0017Verwaltungsgerichtshof06.07.2016

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/08/0017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.2016

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

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