Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/08/0016

Fr 2016/08/0016Verwaltungsgerichtshof30.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/08/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:FR2016080016.F00

Spruch

Der Fristsetzungsantrag wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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