Fr 2016/08/0016•Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/08/0016
Fr 2016/08/0016Verwaltungsgerichtshof30.03.2017
Der Fristsetzungsantrag wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
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