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Ro 2016/08/0012•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/08/0012
Ro 2016/08/0012Verwaltungsgerichtshof06.07.2016
Ermessen VwRallg8
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat der Revisionswerberin den Aufwand von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen zu ersetzen.
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