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Ro 2016/08/0010•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/08/0010
Ro 2016/08/0010Verwaltungsgerichtshof14.04.2020
Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 2.212,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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