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Ra 2016/08/0007•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/08/0007
Ra 2016/08/0007Verwaltungsgerichtshof17.03.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Wiener Gebietskrankenkasse hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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