Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/08/0005

Ro 2016/08/0005Verwaltungsgerichtshof13.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/08/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RO2016080005.J00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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