Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/08/0004

Ro 2016/08/0004Verwaltungsgerichtshof02.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/08/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.06.2016

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Es wird festgestellt, dass die mitbeteiligten Parteien auf Grund der von ihnen ausgeübten Tätigkeit "Herstellung von Fischseiten mit entfernter Rückengräte und ohne Bauchgräten" ab 1. Jänner 2009 nicht der Pflichtversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 letzter Satz lit. a BSVG unterliegen.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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