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Ro 2016/08/0004•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/08/0004
Ro 2016/08/0004Verwaltungsgerichtshof02.06.2016
Der Revision wird Folge gegeben.
Es wird festgestellt, dass die mitbeteiligten Parteien auf Grund der von ihnen ausgeübten Tätigkeit "Herstellung von Fischseiten mit entfernter Rückengräte und ohne Bauchgräten" ab 1. Jänner 2009 nicht der Pflichtversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 letzter Satz lit. a BSVG unterliegen.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
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