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Ra 2016/07/0111•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/07/0111
Ra 2016/07/0111Verwaltungsgerichtshof30.03.2017
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol hat den revisionswerbenden Parteien insgesamt Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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