Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/07/0109

Ra 2016/07/0109Verwaltungsgerichtshof30.05.2017

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/07/0109

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.2017

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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