Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/07/0108

Ra 2016/07/0108Verwaltungsgerichtshof30.03.2017

Regest

sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/07/0108

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.2017

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen zu ersetzen.

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