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Ra 2016/07/0108•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/07/0108
Ra 2016/07/0108Verwaltungsgerichtshof30.03.2017
sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Das Land Steiermark hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen zu ersetzen.
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