Ra 2016/07/0047•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/07/0047
Ra 2016/07/0047Verwaltungsgerichtshof30.05.2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben der belangten Behörde Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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